Bild der Matthias-Claudius-Kirchengemeinde

  Ev.- Luth. Matthias-Claudius-Kirchengemeinde Kiel-Suchsdorf 

Kirchen-Wahl

Aktuell wird die Gemeinde von einem Beratergremium geleitet. Diese Übergangslösung endet mit der Wahl eines neuen Kirchengemeinderates.
Wir starten einen zweiten und hoffentlich letzten Versuch, genug Kandidaten für eine Kirchengemeinderatswahl zu finden. Die Wahl soll am 26.09.2026 stattfinden. Die Wahlperiode endet im November 2028.
 

 

Welche Aufgaben hat der Kirchengemeinderat?

Der Kirchengemeinderat - kurz: KGR - ist das zentrale Leitungsgremium der Gemeinde. Die Mitglieder des Kirchengemeinderates, zu denen auch alle Pastorinnen und Pastoren gehören, tragen die Verantwortung für die Gemeinde. Ihre Aufgaben sind daher sehr vielfältig. 
 
Der Kirchengemeinderat:
• verantwortet die Gestaltung des Gottesdienstes und weiterer Gemeindeaktivitäten
• berät die Konzeption von Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit, Angebote für Senior*innen, Kirchenmusik und Bildung
• kümmert sich um diakonische Arbeitsbereiche
• fördert die kulturellen, sozialen und ökumenischen Beziehungen der Kirchengemeinde vor Ort
• vertritt die Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit
• ist verantwortlich für die Verwaltung der Finanzen
•verwaltet die kirchlichen Gebäude und Grundstücke und entscheidet über deren Nutzung
• wirkt bei der Besetzung von Pfarr- und anderen Stellen in der Gemeinde mit und trägt die Personalverantwortung
 
Weil die Aufgaben so vielfältig sind, ist es gut, wenn sich sehr verschiedene Menschen im Kirchengemeinderat engagieren. Dort sitzt ein Handwerker neben einer Prädikantin, eine Pädagogin neben einem Kaufmann. Sie alle bringen ihr Engagement und ihre Kompetenzen ein, damit die Aufgaben gemeinsam bewältigt werden können und die Gemeinde lebendig bleibt.

 

Wer darf sich wählen lassen?

Zur Wahl können sich alle Gemeindeglieder vorschlagen lassen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und bereit sind
  • an der Erfüllung der Aufgaben des Kirchengemeinderats gewissenhaft mitzuwirken,
  • am kirchlichen Gemeindeleben, insbesondere am Gottesdienst, teilzunehmen,
  • das Gelöbnis als Mitglied des Kirchengemeinderats abzulegen und
  • Wesen und Auftrag der Kirche zu vertreten, wie sie in der Verfassung niedergelegt sind, also insbesondere
    • die Aufgaben in der Bindung an den Auftrag ihres Herrn Jesus Christus und in der darin begründeten Freiheit als Dienst an allen Menschen zu erfüllen,
    • das Evangelium in Wort und Tat vor allem durch Gottesdienst, Gebet, Kirchenmusik, Kunst, Bildung und Unterricht, Erziehung, Seelsorge, Diakonie, Mission sowie durch Wahrnehmen ihrer Mitverantwortung für Gesellschaft und öffentliches Leben zu verkünden und zu bezeugen,
    • durch das Hören auf Gottes Wort und durch dessen Auslegung Leitung in der Kirchengemeinde wahrzunehmen,
    • für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung sowie für die Wahrung der in der Gottesebenbildlichkeit gründenden Menschenwürde und der Menschenrechte in der Welt einzutreten und
    • sich gegen alle Formen der Diskriminierung zu wenden und ein von Gleichberechtigung bestimmtes Zusammenleben der Menschen zu fördern.

Wo finde ich das Wahlvorschlagsformular?

Das Formular kann hier heruntergeladen oder im Gemeindebüro während der Öffnungszeiten erbeten werden.

Für das Beratergremium

Florian Gosch

 

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